Öffentliche Finanzen
Die Zukunftsperspektiven des Freistaates werden maßgeblich durch eine solide und langfristig tragfähige Finanzpolitik bestimmt. Als übergreifende Funktion setzt die Finanzpolitik einen Rahmen für das politische Handeln und kann als Anreiz oder als Hemmnis in den einzelnen Handlungsfeldern wirken.
Mit der Aufnahme der Schuldenregel ins Grundgesetz und in die Sächsische Verfassung ist der generelle Verzicht auf schuldenfinanzierte Ausgaben oberstes Gebot, um die Schuldenlast nicht auf künftige Generationen zu verlagern. Die sächsische Finanzpolitik muss sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Sachsens orientieren und Sorge dafür tragen, Maßnahmen der Daseinsvorsorge sowie eine zukunftsorientierte Investitions- und Innovationspolitik handlungsfähig und gestaltend umsetzen zu können. Dafür sind Rahmenbedingungen und Prioritäten kontinuierlich zu evaluieren. Aufgrund der hohen Abhängigkeit des Landeshaushaltes von Drittmitteln, seien es EU-Mittel oder Bundeszuweisungen, und der nahezu nicht vorhandenen Steuerautonomie, unterliegt der Freistaat Sachsen allerdings Beschränkungen in Bezug auf die Schwerpunktsetzung im Haushalt als auch in Bezug auf die Wahl der finanzpolitischen Instrumente.